Frage 8: Nachträgliche Zahlung der Kaution


Jan sendet folgende interessante Frage und Bitte an alle Leser:
Hallo ich bin der Jan wir haben ein Problem und zwar suchen wir dringend eine 2-3 Zimmer wohnung für uns und haben leider kein Geld an der Seite und ein maximales Einkommen von 1300€ und wir brauchen dringend eine Wohnung die provisionsfrei ist und wo sich der Vermieter auf eine nachträgliche Zahlung der Kaution einlässt wir brauchen wirklich sehr dringend eine Wohnung da uns die Mutter meiner Verlobten das Ultimatum 24 dezember gestellt dann müssen wir raus.

Antwort:

Leider kann ich dir da nur bedingt helfen. Vielleicht liest jemand den Artikel, kann dir weiterhelfen und meldet sich bei mir unter beitrag@wohnungssuche-wien.at, dann leite ich deine Mailadresse gerne weiter. Ob sich jemand auf die nachträgliche Zahlung der Kaution einlässt, kann ich nicht beurteilen. Einfach wird es sicher nicht. Als Kaution gilt aber nicht nur Bargeld sondern auch ein Sparbuch als Einlage. Grundsätzlich haben Vermieter aber das Recht eine Kaution in der Höhe von bis zu 6 Monatsmieten zu verlangen, die Regel sind aber 3 Monatsmieten.

Eine Übersicht von Websiten mit provisionsfreien Immobilien.

In einem Dokument von Price Waterhouse habe ich folgende gute Definition für Kaution gefunden:
Die Kaution ist eine Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Inventars). Kautionen sind grundsätzlich keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie dem Mieter im Fall der Auflösung des Vertragsverhältnisses wieder zurückzuzahlen sind. Verfällt hingegen eine Kaution wird sie in diesem Zeitpunkt zu einer Einnahme des Vermieters. Quelle: http://www.findmyhome.at/download/PWC/Steuer_sparen.pdf