Viele Mietwohnungen in Wien unterliegen dem sogenannten Richtwert. Der Richtwert wird immer wieder festgelegt und beträgt für Wien seit April 2010 EUR 4,91 netto für Wohnungen der Kategorie A, für Kategorie B 3,68 und für C 2,45 (Details zu Mietzinsberechnung: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/pdf/richtwert.pdf).
Zum Richtwert kommen diverse Zu- und Abschläge, die durch den Vermieter berechnet werden. So gibt es zum Beispiel Zuschläge für die Ausstattung der Wohnung, der Lage, Stockwerkszuschlag, Ruhelage, Lift, Kellerabteil, Größe, Balkon, Terrasse und vieles mehr.
Grundsätzlich müssen sich Vermieter an diese Richtwerte bei Kategoriewohnungen halten! Für einen befristeten Mietvertrag muss es jedenfalls einen 25%igen Abschlag auf den Mietzins geben. Zuerst werden zu den EUR 4,91 alle Zuschläge und Abschläge gerechnet und dann kommt der Befristungsabschlag in der Höhe von 25% wieder weg.
Für eine einfache Überprüfung der Richtwerte gibt es von der Stadt Wien nun ein tolles online Berechnungstool. Damit hat jeder Mieter einer Kategoriewohnung die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Miete angemessen ist. Ist die Miete deutlich zu hoch, findet sich auf der Seite auch gleich ein Link zur Schlichtungsstelle, die sich um überzogene Mieten kümmert und den Mietern behilflich dabei ist, die zu viel bezahlten Beträge einzufordern.
Link zum Tool: https://www.wien.gv.at/richtwert/anfrage/
Jan sendet folgende interessante Frage und Bitte an alle Leser:
Hallo ich bin der Jan wir haben ein Problem und zwar suchen wir dringend eine 2-3 Zimmer wohnung für uns und haben leider kein Geld an der Seite und ein maximales Einkommen von 1300€ und wir brauchen dringend eine Wohnung die provisionsfrei ist und wo sich der Vermieter auf eine nachträgliche Zahlung der Kaution einlässt wir brauchen wirklich sehr dringend eine Wohnung da uns die Mutter meiner Verlobten das Ultimatum 24 dezember gestellt dann müssen wir raus.
Antwort:
Leider kann ich dir da nur bedingt helfen. Vielleicht liest jemand den Artikel, kann dir weiterhelfen und meldet sich bei mir unter beitrag@wohnungssuche-wien.at, dann leite ich deine Mailadresse gerne weiter. Ob sich jemand auf die nachträgliche Zahlung der Kaution einlässt, kann ich nicht beurteilen. Einfach wird es sicher nicht. Als Kaution gilt aber nicht nur Bargeld sondern auch ein Sparbuch als Einlage. Grundsätzlich haben Vermieter aber das Recht eine Kaution in der Höhe von bis zu 6 Monatsmieten zu verlangen, die Regel sind aber 3 Monatsmieten.
Eine Übersicht von Websiten mit provisionsfreien Immobilien.
In einem Dokument von Price Waterhouse habe ich folgende gute Definition für Kaution gefunden:
Die Kaution ist eine Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Inventars). Kautionen sind grundsätzlich keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie dem Mieter im Fall der Auflösung des Vertragsverhältnisses wieder zurückzuzahlen sind. Verfällt hingegen eine Kaution wird sie in diesem Zeitpunkt zu einer Einnahme des Vermieters. Quelle: http://www.findmyhome.at/download/PWC/Steuer_sparen.pdf
Diese Website beschäftigt sich mit meinen Fragen die bei der Wohnungssuche auftreten und vor allem mit den Besonderheiten in Wien. Durch das in Wien existierende eigene Mietrecht und der Vielzahl an Altbauwohnungen kommt es immer wieder zu Verwirrungen, zu hohen Mieten, Genehmigungsfragen bei Dachausbauten.
Ziel ist ein Forum zum Thema Wohnungssuche in Wien mit Erfahrungsberichten von Wohnungssuchenden Usern. Wer immer seine Geschichten bei der Wohnungssuche veröffenlichen möchte, sendet mir am besten eine Mail an beitrag@wohnungssuche-wien.at