Okt
10


Jan sendet folgende interessante Frage und Bitte an alle Leser:
Hallo ich bin der Jan wir haben ein Problem und zwar suchen wir dringend eine 2-3 Zimmer wohnung für uns und haben leider kein Geld an der Seite und ein maximales Einkommen von 1300€ und wir brauchen dringend eine Wohnung die provisionsfrei ist und wo sich der Vermieter auf eine nachträgliche Zahlung der Kaution einlässt wir brauchen wirklich sehr dringend eine Wohnung da uns die Mutter meiner Verlobten das Ultimatum 24 dezember gestellt dann müssen wir raus.

Antwort:

Leider kann ich dir da nur bedingt helfen. Vielleicht liest jemand den Artikel, kann dir weiterhelfen und meldet sich bei mir unter beitrag@wohnungssuche-wien.at, dann leite ich deine Mailadresse gerne weiter. Ob sich jemand auf die nachträgliche Zahlung der Kaution einlässt, kann ich nicht beurteilen. Einfach wird es sicher nicht. Als Kaution gilt aber nicht nur Bargeld sondern auch ein Sparbuch als Einlage. Grundsätzlich haben Vermieter aber das Recht eine Kaution in der Höhe von bis zu 6 Monatsmieten zu verlangen, die Regel sind aber 3 Monatsmieten.

Eine Übersicht von Websiten mit provisionsfreien Immobilien.

In einem Dokument von Price Waterhouse habe ich folgende gute Definition für Kaution gefunden:
Die Kaution ist eine Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Inventars). Kautionen sind grundsätzlich keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie dem Mieter im Fall der Auflösung des Vertragsverhältnisses wieder zurückzuzahlen sind. Verfällt hingegen eine Kaution wird sie in diesem Zeitpunkt zu einer Einnahme des Vermieters. Quelle: http://www.findmyhome.at/download/PWC/Steuer_sparen.pdf

Okt
30


In letzter Zeit tummeln sich auf einigen österreichischen Immobilienportalen, die provisionsfreie Privatinserate zulassen, Kautionsbetrüger. Die Methode ist dabei immer die gleiche und setzt auf die Schnäppchengier der Mieter. Eine Wohnung zu unglaublich günstigen Konditionen, in Top-Lage mit Top-Ausstattung wird mit Fotos inseriert. So zum Beispiel eine Mietwohnung am Wiener Kohlmarkt oder in der Grazer Innenstadt mit 50m² zu € 300,- pro Monat inkl. Betriebskosten. Die Preise sind aberwitzig günstig und kein rational denkender Mensch würde eine derartige Wohnung zu diesem Preis vermieten. Trotzdem erhalten die vermeintlichen Betrüger hunderte Anfragen pro Tag.

Der Vermieter antwortet dann auf Englisch, dass er in Griechenland sitzt und die Schlüssel und den Mietvertrag nach Transfer von zwei Monatsmieten Kaution abschickt. Tatsächlich kommt nach Überweisung per Western Union weder der Schlüssel noch der Mietvertrag an. Die 600 Euro sind verloren und die Aussicht auf eine eine aufgeklärte Anzeige ist fast gleich Null.

Auf derStandard.at gibt es unter Immobilien einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema.

Als kleiner Tipp, weder im Wohnungseigentum noch in der Miete gibt es derartige Schnäppchen! Bei der Miete die Kaution oder eine Ablöse nie Vorab überweisen, sondern erst im Zuge der Unterschrift des Mietvertrages.

Mrz
26

Das Thema Mietkaution ist wieder ganz aktuell. Die Kaution sorgt für Mieter oft für Überraschungen beim Verlassen der Mietwohnung und zwar immer dann, wenn Vermieter diese aus unerklärlichen Gründen einbehalten. Diese Woche gab es einige Musterprozesse der Arbeiterkammer, die für Mieter ausgegangen sind. Details auf derStandard.at/Immobilien

Grundsätzlich dient die Kaution als eine Art Versicherung des Vermieters für etwaige, durch den Mieter nachweislich angerichtete Beschädigungen oder Mietzinsrückstände bei Beendigung des Mietverhältnisses.

Laut AK Wien Website, gibt es für die Höhe der Kaution keine gesetzliche Regelung, sie ist daher prinzipiell Vereinbarungssache. Üblich sind Vereinbarungen im Ausmass von drei Bruttomonatsmieten. Vom Obersten Gerichtshof gibt es eine Grundsatzentscheidung die Vereinbarungen bis zu sechs Bruttomonatsmieten als zulässig erachtet. Jedenfalls ist die Höhe der Kaution mit dem Sicherstellungsinteresse (Wert des Mietgegenstandes samt Einrichtung) des Vermieters nach oben begrenzt. Quelle: AK-Wien

Die Höhe der Kaution einer Wohnung korreliert meistens mit der Ausstattung des Mietgegenstandes. Eine Wohnung mit Markenküche, Echtholzparkett, Klimaanlage und Designer-Bad rechtfertigt höhere Kautionen im Vergleich zu einer Kategorie D Wohnung. Bei Top-Ausstattungen sind sechs Monatsmieten keine Seltenheit.

WICHTIG bei der Kaution:
Die Kaution ist vom Vermieter zu verzinsen. Die Verzinsung hat zumindest zum jeweiligen Eckzinssatz zu erfolgen. Eine vertragliche Vereinbarung, dass die Kaution unverzinst bleibt, ist bei Wohnungen, auf die das Mietrechtsgesetz Anwendung findet, unzulässig und unwirksam. Quelle: AK-Wien.