Nov
16


Ein neuer Test der Mietervereinigung hat hervorgebracht, dass 40% der Provisionen falsch abgerechnet werden. Erstens verrechnen viele Immobilienmakler noch nach der alten Regelung – nämlich häufig drei Bruttomonatsmieten anstatt der zwei Monatsmieten. Zweitens wird die Umsatzsteuer sehr oft doppelt berechnet. (Details dazu im Blog)
Als Basis werden die Miete inkl. USt. und die Betriebskosten inkl. USt. herangezogen und dann wird auf die Provision erneut die Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Eine überhöhte Provisionszahlung kann der Konsument für 10 Jahre zurückfordern und die Mietervereinigung rät auch dazu.

Schauen Sie sich die Berechnung der Provision bevor Sie unterschreiben erneut an. Die Regelungen der Berechnung sind nicht sehr kompliziert und sehr einfach nachzurechnen. Nach der neuen Gesetzgebung müssen auch alle Nebenkosten zur Wohnung offengelegt werden. Diese dürfen ebenfalls nicht in die Berechnung einbezogen werden.

Einen guten Artikel zu diesem Thema gibt es im Immobilienstandard.

Nov
16


Helmut hat folgende Frage:

Hallo,
Ich möchte um eine Kurze Auskunft ersuchen!

Ich habe ein Mietangebot bekommen, bei dem die Maklerprovision nicht nachvollziehbar ausgewiesen ist.
es wird eine Bruttomiete von 690 € angegeben. zzgl Warmwasser und Heizung 61,95 € (Hauszentralheizung).
die Provision wurde mit 1578 € angegeben.

Sollte die Provision nicht (690-10Ust) x 2 +20% Ust betragen also 1505,46€ ?
Dürfen die Kosten für Warmwasser + Heizung in die Provision einfliessen ?

Antwort:
danke für die E-Mail. Ich bin weder Makler noch Anwalt, daher kann ich keine rechtsverbindliche Auskunft geben und Ihnen nur meine Meinung dazu übermitteln. Grundsätzlich sollte die USt. nicht doppelt berechnet werden d.h. die Nettomiete + BK (beides exkl. USt.) und dann mal 2MM + 20% USt.

Die Bruttomiete definiert sich wie folgt: Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (exkl. USt.) – Brutto heißt in diesem Fall nicht zwingend inkl. USt. Der Begriff wird aber oft unterschiedlich ausgelegt und es kommt somit zu unterschiedlichen Berechnungen.
Details zur Definition: http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210220.html#Provision

Die Arbeiterkammer spezifiziert in einem älteren Dokument: Unter der Bruttomiete ist jener Betrag zu verstehen, den der Mieter tatsächlich Monat für Monat an den Vermieter zu überweisen hat, also inklusive sämtlicher Nebenkosten (wie z. B. die pauschalierten Betriebskosten oder Heizkosten, welche jedoch nur herangezogen werden dürfen, wenn es sich nicht um ein Gebäude mit Mietzinsobergrenze handelt), seit der neuen Immobilienmakler-Verordnung 1996 muss die auf die Miete entfallende Umsatzsteuer bei der Provisionsberechnung unberücksichtigt bleiben. Darauf sollte auch in der Praxis genau geachtet werden, denn viele Makler pflegen diesen Umstand zu übersehen. Zu der so errechneten Provisionshöhe kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d5/mietrecht.pdf

Anbei noch ein aktueller Folder der WKimmo, der sehr genau spezifiziert was die Bruttomonatsmiete ist und wie berechnet wird. Ich denke es ist somit ziemlich klar, dass die USt. nicht doppelt verrechnet werden darf, sondern Miete und BK exkl. sein sollten.
Link zum Dokument

Sep
28


Die neue Regelung der Provisionen hilft den Konsumenten beim Abschluss eines Mietvertrages, da die maximale Provision die Immobilienbüros verrechnen durfte seit 1.9.2010 in vielen Fällen deutlich reduziert wurde. Im Schnitt verlieren Makler und Hausverwaltungen ca. 1/3 der Provisionen.

Kurz zusammengefasst sind die neuen Regeln wie folgt:
Immobilienmakler: Bei Mietverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser bis zu drei Jahre befristet, zahlen Mieter künftig nur noch eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung an den Makler.
Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen maximal zwei Monatsmieten an.

Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem Haus, das er selbst verwaltet, fällt eine halbe Monatsmiete an und ab drei Jahren eine Monatsmiete an.

Mrz
13

Bei den Maklerprovisionen von 3% vom Käufer und 3% vom Verkäufer handelt es sich immer um die Höchstgrenze an Provisionen die ein Immobilienmakler verlangen darf. Zusätzlich gibt es bei ganz günstigen Objekten noch eine 4% Stufe.

Wert der Immobilie bis 36.336,42 Euro vier Prozent des Wertes
von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 sind es Euro 1.453,46 Euro Maklerprovision und
ab 48.448,51 Euro drei Prozent des Wertes.

Die Beträge und Prozentsätze sind Höchstgrenzen und keine amtlich festgelegten Tarife. Provisionen berechnen sich vom tatsächlichen Kaufpreis und wie oben bereits erwähnt kommt die Mehrwertsteuer noch hinzu. Somit ist für einen privaten Käufer die Provision eigentlich 3,6%.

Wichtig ist, dass der Anspruch auf die Provision erst entsteht, nachdem ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Makler haben weder Anspruch auf Vorschusszahlungen noch auf Anzahlungen.

Immobilienmakler dürfen den Mehrbetrag durch eventuelle Erzielung eines höheren Verkaufspreises als den ursprünglich vom Verkäufer gewünschten Erlös, nicht als zusätzliches Honorar abrechnen.

Jun
24

Einige Gedankengänge warum ein Immobilienmakler eigentlich Provision verlangt bzw. ob die Höhe angemessen ist. Aus meiner Sicht ist die Beurteilung problematisch und lässt sich vor allem nicht pauschal abgeben. Fakt ist, dass sich Immobilienmakler oft viel schlechter verkaufen als sie eigentlich sind und dadurch ihrem Image teilweise gerecht werden.
Bei gewissenhafter Vermarktung einer Immobilie, egal ob Wohnung, Haus oder Grundstück, fällt viel Arbeit und vor allem Kosten an. In Österreich zahlen Makler von den Provisionen sämtliche mit der Vermarktung verbundenen Aufwände – also Inserate in Zeitungen und Online-Börsen, Unterlagen, Zeit der Besichtigungen, Mitarbeiter, Büro ….
Für den Mieter oder Käufer scheint es oft so zu sein, als würde ein Immobilienmakler Provision in der Höhe von 3% zzgl. Umsatzsteuer bzw. drei Monatsmieten fürs Türaufhalten kassieren. Problem dabei ist, dass der Makler oft eine Vielzahl an Besichtigungen machen muss bis das Objekt den Besitzer wechselt.
Bei der Anmietung meiner Wohnung musste ich ebenfalls zwei Monatsmieten Provision bezahlen. Dafür schaffte es der Makler meine Miete um 20 Euro pro Monat zu reduzieren und die Kaution runter zu verhandeln. Diese Erfolge konnte er beim Abgeber erzielen. Zusätzlich wurden einige unschöne Punkte aus dem Mietvertrag wegverhandelt. Bevor ich mietete besichtigte ich drei Mal und zwar einmal am Samstag, einmal um 19:00 und einmal um 7:30. Bei den Besichtigungen hatte ich unzählige Fragen zum Mietgegenstand, die zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet wurden.
Für mich war in diesem Fall die Provision gerechtfertigt.

Natürlich kenne ich Fälle aus meinem Freundeskreis bei denen es nicht so geschmiert ablief.
So wurde zum Beispiel in einem Zinshaus eine Wohnung frei. Ein Mieter dieses Hauses (in Wien) wollte in diese frei werdende Wohnung umziehen, da ein Zimmer mehr und ein Stock höher gelegen. Für die Wohnung aus der er auszog zahlte er vor drei Jahren die volle Maklerprovision.
Mit der guten Nachricht, dass die Hausverwaltung die frei werdende Mietwohnung gar nicht vermarkten müsse, da er sicher zuschlägt und den Vertrag am besten sofort unterschreiben möchte wandte sich mein Bekannter an seine Hausverwaltung. Die zwar freudig reagierte, aber sofort an einen Makler verwies. Das Immobilienbüro war natürlich ebenfalls glücklich, wollte den Mietvertrag gleich machen und natürlich drei Monatsmieten Provision kassieren. Weder HV noch Makler wollten mit sich reden lassen. Als Konsequenz stand die Wohnung dann drei Monate leer. Als Eigentümer wäre ich stinksauer, da die Mieteinnahmen von drei Monaten verloren gegangen sind.
Unzählige solcher und ähnlicher Beispiele bei der Wohnungssuche treten sicherlich ständig auf. Das einzige was man dagegen machen kann, ist auf eine andere Wohnung warten. Wohnungen in Wien gibt es zum Glück wie Sand am Meer und es kommt immer was Besseres nach.
Insgesamt finde ich die Optik etwas eigenartig und ich wäre für nur EINEN Zahler der Maklerprovision, dem Abgeber. Schließlich erhält dieser aus der Dienstleistung des Maklers entweder einen Verkaufserlös oder Mieteinnahmen. Wenn ich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufe, verlangt dieser ja auch keine Provision, obwohl die Spannen beim gebrauchten Fahrzeug ebenfalls sehr gering sind und der Händler kaum verdient.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Abgeber die Immobilienmakler genauer prüfen würden und Objekte nur qualifizierten Maklern anvertrauen. Die wenigen schwarzen Schafe der Branche, die den Ruf ruinieren, würden mittelfristig von der Bildfläche verschwinden.
Nachteil wäre, dass die Mieten und Kaufpreise höher werden, da der Abgeber in Absprache mit dem Makler die Provisionen einfach auf die Miete bzw. den Preis der Immobilien draufschlagen würden.