Christian aus Tirol schrieb folgende Frage:
Nun bin ich doch mal so frech und schreibe dir da ich deinen Blog recht gerne mag
, und vielleicht hast du ja Erfahrung mit solchen Inseraten.
Bin auf der Wohnungssuche momentan für das Wintersemester in Wien.
Nun habe ich ein sehr interessantes Angebot im Internet gefunden, das von einem Makler vermittelt wird, dabei irritiert mich jedoch der Text:
„Bitte beachten Sie:
Die erste Besichtigungsmöglichkeit besteht am Dienstag, 13.Juli um 16:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass leider vorab keine telefonischen Auskünfte möglich sind!„
Ich soll diesem Makler dann also die 3x Monatsmiete + Mwst. zahlen und ich „darf“ mir keinen eigenen Besichtigungstermin ausmachen? Keine Informationen vorab erfragen ? Ist das üblich ?
Wie würdest du sonst vorgehen um möglichst „in den relevanten Mieterkreis“ zu kommen ?
Da schauen sich dann 5,10,20 ? Leute gleichzeitig die Wohnung an, wer entscheidet dann wer die Wohnung mieten darf/kann?
Was sollte man machen was nicht ? Soll man dennoch anrufen und versuchen einen eigenen Termin zu vereinbaren ?
Antwort:
Hallo Christian,
Die beschriebene Vorgehensweise kommt mir ehrlich gesagt ein wenig eigenartig vor. Gegen Sammelbesichtigungen spricht grundsätzlich allerdings nichts. Immobilienmakler aber auch Private können derartige Termine organisieren. Wenn es sich um eine günstige Wohnung handelt, dann zahlt es sich für den Makler nicht aus zu zwanzig Besichtigungen zu fahren. Er bekommt ja max. 3 Monatsmieten.
Eigenartig finde ich, dass es keine telefonischen Auskünfte vorab gibt.
Zu deinen Fragen:
Wie würdest du sonst vorgehen um möglichst „in den relevanten Mieterkreis“ zu kommen?
Ich würde mich jedenfalls nicht stressen! Es gibt tausende Wohnungen in Wien und jeden Tag kommen neue dazu und alte werden vermietet. Gerade kleine Einheiten gibt es laufend.
Da schauen sich dann 5,10,20 ? Leute gleichzeitig die Wohnung an, wer entscheidet dann wer die Wohnung mieten darf/kann?
Das entscheidet wahrscheinlich der Makler. Wichtig ist für ihn, dass du die Miete zahlen wirst, damit er einen zufriedenen Eigentümer hat. Dann kommt es noch auf die Wünsche des Eigentümers an. Vielleicht mag der keine Musiker oder Raucher oder auch keine Studenten.
Was sollte man machen was nicht ?
Beim ersten Termin gleich unterschreiben und sich unter Druck setzen lassen!
Wenn du bei der ersten Besichtigung trotzdem ein Mietanbot oder den Vertrag unterschreibst (zB. direkt in der Wohnung) hast du ein besonderes Rücktrittsrecht. So schreibt der Mieterschutzverband auf seiner Website:
Rücktritt vom Mietvertrag ist laut § 30a Konsumentenschutzgesetz binnen 1 Woche nach Vorliegen einer Zweitschrift des Mietvertrages bzw. eines Mietanbotes bis maximal einen Monat nach der ersten Besichtigung möglich wenn Zustimmung zum Mietvertrag sofort bei der ersten Besichtigung des Mietobjekts gegeben wurde und daher eine Überrumpelung vorliegt (http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=10)
Soll man dennoch anrufen und versuchen einen eigenen Termin zu vereinbaren?
Versuchen würde ich es. Den Grund für den einen Termin kannst du dann auch erfragen. Es könnte ja zum Beispiel sein, dass die Wohnung genau zu diesem Zeitpunkt hell und ruhig ist, aber am Abend oder in der Früh furchtbar laut weil eine Tischlerei ums Eck ist oder es gibt eine Geruchsbelästigung durch ein Restaurant.
Mein Tipp: Immer zumindest zwei Mal besichtigen und zwar zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das ist aus Tirol sicher nicht ganz einfach – daher solltest du dir bei deinem Besichtungstermin zumindest ausreichend Zeit nehmen und viele Fragen stellen.
Mach dir an einem Wien Tag mehrere Termine aus, dann bekommst du ein besseres Gefühl was dir gefällt und was du um dein Budget bekommen kannst.
Viel Erfolg bei deiner Wohnungssuche!
Wenn Sie eine Frage zur Wohnungssuche haben, dann schicken Sie mir diese an beitrag(AT)wohnungssuche-wien.at und ich versuche diese per E-Mail innerhalb von wenigen Tagen zu beantworten. Die Fragen veröffentliche ich dann in meinem Blog.