Wie definiert sich die Bruttomonatsmiete bzw. der Bruttomietzins:
1. Haupt- oder Untermietzins,
2. anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,
3. Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),
4. allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.
Quelle: koren.at/Kosten.htm


