Frage 14: Zwei Immobilienmakler, zwei unterschiedliche Angebotspreise


Martin aus Wien sendet mir folgende Frage:

Vielen Dank für die Erstellung dieses interessanten Blogs!

Neulich habe ich eine Wohnung besichtigt und einen Besichtigungsschein unterzeichnet. Mir wurde von der Maklerin ein Kaufpreis von 290.000 EUR genannt. Zufällig bin ich am selben Abend im Internet auf eine andere Immobilienkanzlei gestoßen, die dasselbe Objekt um 250.000 inseriert hat. Habe ich mich mit Unterzeichnung des Besichtigungsscheins verpflichtet (ich habe ihn leider nicht genau durchgelesen) im Falle eines Kaufes den Kauf über die teure Maklerin abzuwickeln? 40.000 Unterschied im Verhandlungsausgangspunkt ist nicht wenig. Muss man bevor man einen Besichtigungsschein unterschreib, sich immer im Vorhinein erkundigen wie viele Makler ein und dasselbe Objekt anbieten und ob zu verschiedenen Preisen?

Vielen Dank für Ihre Expertenmeinung,
Beste Grüße,
Martin

Antwort:
Hallo Martin,

danke für deine Frage. Ehrlich gesagt ist das gar nicht so einfach zu beantworten. Die WKO definiert den Besichtigungsschein wie folgt:
Der Besichtigungsschein oder die Bestätigung über die Namhaftmachung eines Objektes ist ein Formular, auf dem der Kunde gegenüber dem Immobilienmakler bestätigt, dass er ein ihm bekannt gegebenes Objekt (Liegenschaft, Wohnung, etc.) besichtigt hat und sich für den Fall, dass er das Objekt kauft, mietet oder pachtet, zur Bezahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet. Durch die Unterfertigung des Besichtigungsscheines ist der Kunde nicht zum Abschluss des Rechtsgeschäftes verpflichtet. (Quelle: http://reloaded.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=338802&dstid=188)

Somit ist eigentlich ziemlich klar, dass ein Provisionsanspruch entsteht und zwar bei dem Makler, bei dem du besichtigt hast. Es kommt leider immer wieder vor, dass Objekte zu verschiedenen Preisen von unterschiedlichen Maklern angeboten werden. An deiner Stelle würde ich zuerst einmal den Makler mit dem alternativen Angebot konfrontieren. Es könnte ja durchaus sein, dass er die Reduktion des Preises noch nicht mitbekommen hat. Wenn es zu einem Angebot kommt, musst du jedenfalls unter den 250.000 anbieten. Der Makler darf sich die Preise natürlich nicht ausdenken, sondern nur so anbieten wie es der Eigentümer der Liegenschaft erlaubt. Wenn das Angebot zu 250.000 Online steht, dann hat der zweite Immobilienmakler wahrscheinlich diesen Preis vom Eigentümer bekommen. Es gibt bei fast allen Liegenschaften einen Verhandlungsspielraum.

Kannst du unter 250.000 kaufen, ist es eigentlich egal welcher Makler das Geschäft abwickelt.

Mit dieser Frage können Sie aber sicher auch die Innung kontaktieren. Die sind um die Verbesserung des Image der Makler bemüht:
Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachverband
Telefon: +43 (0)1 522 25 92
Fax: +43 (0)1 522 25 92 33
E-Mail: office@wkimmo.at

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