Frage 9: Richtige Berechnung der Maklerprovision bei Miete


Helmut hat folgende Frage:

Hallo,
Ich möchte um eine Kurze Auskunft ersuchen!

Ich habe ein Mietangebot bekommen, bei dem die Maklerprovision nicht nachvollziehbar ausgewiesen ist.
es wird eine Bruttomiete von 690 € angegeben. zzgl Warmwasser und Heizung 61,95 € (Hauszentralheizung).
die Provision wurde mit 1578 € angegeben.

Sollte die Provision nicht (690-10Ust) x 2 +20% Ust betragen also 1505,46€ ?
Dürfen die Kosten für Warmwasser + Heizung in die Provision einfliessen ?

Antwort:
danke für die E-Mail. Ich bin weder Makler noch Anwalt, daher kann ich keine rechtsverbindliche Auskunft geben und Ihnen nur meine Meinung dazu übermitteln. Grundsätzlich sollte die USt. nicht doppelt berechnet werden d.h. die Nettomiete + BK (beides exkl. USt.) und dann mal 2MM + 20% USt.

Die Bruttomiete definiert sich wie folgt: Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (exkl. USt.) – Brutto heißt in diesem Fall nicht zwingend inkl. USt. Der Begriff wird aber oft unterschiedlich ausgelegt und es kommt somit zu unterschiedlichen Berechnungen.
Details zur Definition: http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210220.html#Provision

Die Arbeiterkammer spezifiziert in einem älteren Dokument: Unter der Bruttomiete ist jener Betrag zu verstehen, den der Mieter tatsächlich Monat für Monat an den Vermieter zu überweisen hat, also inklusive sämtlicher Nebenkosten (wie z. B. die pauschalierten Betriebskosten oder Heizkosten, welche jedoch nur herangezogen werden dürfen, wenn es sich nicht um ein Gebäude mit Mietzinsobergrenze handelt), seit der neuen Immobilienmakler-Verordnung 1996 muss die auf die Miete entfallende Umsatzsteuer bei der Provisionsberechnung unberücksichtigt bleiben. Darauf sollte auch in der Praxis genau geachtet werden, denn viele Makler pflegen diesen Umstand zu übersehen. Zu der so errechneten Provisionshöhe kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d5/mietrecht.pdf

Anbei noch ein aktueller Folder der WKimmo, der sehr genau spezifiziert was die Bruttomonatsmiete ist und wie berechnet wird. Ich denke es ist somit ziemlich klar, dass die USt. nicht doppelt verrechnet werden darf, sondern Miete und BK exkl. sein sollten.
Link zum Dokument

2 Gedanken zu „Frage 9: Richtige Berechnung der Maklerprovision bei Miete

  1. Überprüfen Sie unbedingt die Maklerprovision! Von vielen sog. ‚Maklern‘ (meist ohne Konzession) wird die Umsatzsteuer doppelt verrechnet.

    Berechnungsgrundlage ist sind immer die Nettobeträge: Mietzins + anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben + Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (zB Lift) + allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters = Summe + 20 % USt.

    Vorsicht: Bei Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, dürfen die Heizkosten nicht mitgerechnet werden!

  2. „Vorsicht: Bei Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, dürfen die Heizkosten nicht mitgerechnet werden!“

    Kommt darauf an ob Vollanwendung oder Teilanwendungsbereich des MRG

    Bei Vollanwendungsbereich dürfen keine Heizkosten verrechnet werden, andernfalls schon.

    Beste Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.