Provisionsregelung neu – Maklerprovisionen seit 1.9.2010


Die neue Regelung der Provisionen hilft den Konsumenten beim Abschluss eines Mietvertrages, da die maximale Provision die Immobilienbüros verrechnen durfte seit 1.9.2010 in vielen Fällen deutlich reduziert wurde. Im Schnitt verlieren Makler und Hausverwaltungen ca. 1/3 der Provisionen.

Kurz zusammengefasst sind die neuen Regeln wie folgt:
Immobilienmakler: Bei Mietverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser bis zu drei Jahre befristet, zahlen Mieter künftig nur noch eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung an den Makler.
Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen maximal zwei Monatsmieten an.

Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem Haus, das er selbst verwaltet, fällt eine halbe Monatsmiete an und ab drei Jahren eine Monatsmiete an.

2 Gedanken zu „Provisionsregelung neu – Maklerprovisionen seit 1.9.2010

  1. Spannend bleibt die Frage, ob sich bei Kauf einer Immobilie mit Umsatzsteuer (zB Neubauwohnung kostet € 200.000 + 20% USt = € 240.000) die Maklerprovision von max 3% vom Nettokaufpreis (€ 200.000) oder vom Bruttokaufpreis (€ 240.000) berechnen darf? Der Begriff „Kaufpreis“ ist in der Maklerverordnung iZm der USt nicht näher definiert. Wenn man die Wohnung zB als Anleger kauft und diese anschließend umsatzsteuerpflichtig vermietet, dann kann man als Käufer die Umsatzsteuer vom Finanzamt rückfordern, sodass zumindest in diesem Fall der tatsächliche Kaufpreis (für einen Anleger) nur der Nettokaufpreis ist.

  2. Wird die Miete anhand der Netto oder der Bruttomiete berechnet. Kann zu der Endsumme noch 20 % Umsatzsteuer hinzugerechnet werden.
    danke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.