Karl schrieb mir am 30.7. folgende Frage:
Ich habe auf deiner Seite schon einige interessante Tipps bekommen. Danke dafür. Da habe ich aber dann noch eine Frage. Meine Tochter möchte mit 3 Freundinnen in Wien eine 4 – Zimmer – Wohnung mieten. Wie funktioniert das mit dem Mietvertrag, wenn die vier die Wohnung gemeinsam mieten und auch bezahlen. Was passiert, wenn eine später ausziehen will?
Danke für die Info.
Antwort:
Danke für die Mail. Oft ist es so, dass die Hausverwaltungen und Eigentümer nur eine Person im Mietvertrag haben wollen, damit es auch einen verantwortlichen Mieter gibt. Somit müsste man, wenn diese eine Person auszieht den Mietvertrag ändern. Punkt ist, dass die Person im Vertrag auch für Schäden in der Wohnung gerade steht. Ausziehen können die einzelnen immer. Die Miete teilt sich dann auf die restlichen Bewohnerinnen auf.
In einem Dokument zum Mietrecht der Arbeiterkammer habe ich folgende interessante Info gefunden:
“Sind in einem Mietvertrag mehrere Personen als Hauptmieter angeführt, haften sie dem Vermieter solidarisch für den Mietzins. Verlässt also einer der Mieter die Wohnung und ist beispielsweise dessen Aufenthalt unbekannt, so müssen die in der Wohnung verbleibenden Mieter dennoch den gesamten Mietzins zahlen. Der Vermieter kann von jedem der Mieter den gesamten Mietzins fordern. Wie sich die Mieter die Zahlungen untereinander aufteilen, ist unwesentlich.”
Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d37/mietrecht2009.pdf – auf Seite 14.
Wenn Sie Fragen zur Wohnungssuche haben, dann schicken Sie mir diese an beitrag(AT)wohnungssuche-wien.at und ich versuche diese per E-Mail innerhalb von wenigen Tagen zu beantworten. Die Fragen und Antworten veröffentliche ich dann in meinem Blog oder Sie posten einfach einen Kommentar!
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