Seit 1.1. ist beim Verkauf, bei Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen, Büros oder betriebliche Objekte vom Verkäufer der Energieausweis vorzulegen. Dieser darf höchstens zehn Jahre alt sein und muss spätestens bei Unterzeichnung übergeben werden.
Der Energieausweis informiert Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz der Immobilie und macht die Objekte besser miteinander vergleichbar. Viele unterschiedliche Parameter fließen in die Berechnung mit ein. (Haustechnik, Zustand der Fenster, Art der Fassade, Dach, Befeuerungsart, Kühlung, u.v.m. Die sich daraus ableitetenden Kennzahlen geben einen Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses.
Der Energieausweis ist vergleichbar mit dem Typenschein eines Autos. Ähnlich wie bei Waschmaschinen ist auf einer Farbskala der Verbrauch in Klassen eingeteilt.
Wird beim Verkauf oder der Vermietung kein Energieausweis ausgehändigt, dann wird die Gesamtenergieeffizienz geschätzt. Ist die Effizienz jedoch schlechter wie die Annahme so kann dies erhebliche Folgen für den Verkäufer haben und kann bis zur Vertragsauflösung gehen.
Weiterführende Links:
OEVI
Energieberater
Zeus Energieausweise
Die Immobiliensuche passiert heute zum überwiegenden Anteil im Internet. Viele Portale haben Inserate von Privaten und auch von Maklern. Bei beiden Gruppen gibt es seriöse Verkäufer/Vermieter und weniger seriöse Leute. Die Angaben in den Inseraten können vom tatsächlichen Objekte abweichen.
Vielen wird es schon passiert sein, dass die lichtdurchflutete Wohnung im Hochparterre in einen kleinen Innenhof zeigt und keine Minute Sonnenschein in die Zimmer kommt. Dieses Problem lässt sich durch Besichtigungen zu verschiedenen Tageszeiten einfach aufklären.
Schwieriger wird es bei der Größe. Niemand kann auf den ersten Blick sagen ob eine Wohnung 85m² oder 89m² hat. Bei einem Quadratmeterpreis in der Miete von ca. € 10,- macht das im Jahr allerdings eine Mehrbelastung von € 480,-.
Hat man das ausgedruckte Inserat zur Verfügung kann man jederzeit Argumentieren, dass bereits im Inserat die Fläche falsch angegeben wurde. Zusätzlich sollte jeglicher Schriftverkehr – von der ersten Anfrage bis zum verbindlichen Angebot aufgehoben werden. So lassen sich nachträgliche Unstimmigkeiten immer beweisen.
Die Auswahl einer neuen Wohnung ist für die meisten von uns ein sehr wichtiger Schritt. Erstens zieht man in seinem Leben nicht oft um, zweitens ist der finanzielle Einsatz sehr hoch. Bei Eigentumswohnungen geht man sehr schnell an das finanziell Limit, oft über Jahre. Viele Käufer unterschätzen vor allem auch die Nebenkosten, die mit ca. 10% berechnet werden müssen. Zusätzlich zum Kaufpreis kommt die neue Einrichtung, die eine oder andere Adaptierung und die Kosten laufen aus dem Ruder.
Punkte zur erfolgreichen Wohnungssuche:
1. Nichts überstürzen (guter Blogbeitrag zu ruhig bleiben und Zeit lassen bei der Wohnungssuche!
2. Nicht vom Verkäufer, Vermieter oder Makler in eine Entscheidung drängen lassen
3. Die Wohnung mehrmals, zu verschiedenen Tageszeiten besichtigen
4. Die Kosten genau abschätzen
5. Mit anderen Angeboten genau vergleichen
6. Zimmer sind oft wichtiger wie Quadratmeter. Eine gut aufgeteilte 80m² Wohnung mit drei Zimmer bietet oft nicht weniger Platz wie eine 100m² Altbauwohnung mit großen Flügeltüren.