Was will der Immobilienmakler mit dem Besichtigungsschein

Nachdem ich im Moment bei meiner Suche einfach nicht die richtigen Objekte finde, widme ich mich heute einmal dem Thema Besichtigungsschein. Bei fast jeder Besichtigung legt der Immobilienmakler einen kopierten Zettel vor, den Besichtigungsschein. Diesen zu unterschreiben ist grundsätzlich kein Beinbruch.
Durch Unterschrift entsteht weder ein Abschluss noch irgendeine Zahlungspflicht. Als Privatperson wir mir eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung bestätigt. Zusätzlich ist es für Immobilienmakler wichtig dem Abgeber (Verkäufer bzw. Vermieter) die Anzahl an Besichtigungen zu bestätigen, um so auch seine Leistungen für den Abgeber nachzuweisen. 

Oft haben mehrere Immobilienmakler die gleichen Wohnungen. Mit dem unterschriebenen Schein, hat der Makler die Sicherheit, falls es zu einem Miet- oder Kaufvertrag kommt, dass er provisionsberechtig ist. Es wird verhindert, dass ein Makler die ganze Arbeit tätigt und ein anderer, nur weil er z.B. weniger Provision anbietet zum Zug kommt. Der Besichtigungsschein macht einen direkten Kauf oder eine direkte Miete mit dem Eigentümer, also ohne Provision, unmöglich. Es gibt immer wieder Privatpersonen, die zwar über Immobilienmakler besichtigen, also die Dienstleistung in Anspruch nehmen, aber sich trotzdem Provisionen sparen möchten und direkt an den Abgeber herantreten.

Zusammengefasst sollte eine Besichtigungsbestätigung vor Unterzeichnung ganz genau gelesen werden, und bei Unklarheiten sollte der Immobilienmakler darauf angesprochen werden, denn die Unterzeichnung dient der Sicherheit aller Beteiligten. 

Durch Unterzeichnung ist der Interessent nicht zum Abschluss des Rechtsgeschäftes verpflichtet, sondern nur zur Zahlung der Provision, falls zukünftig ein Vertrag mit diesem Makler zustande kommt.

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